Fischerprüfung machen
Volltext
Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
- Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
- Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
- Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder ggf. bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.
Gebühren
Ansprechpunkt
Oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Ablegung der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.
Voraussetzungen
In Schleswig-Holstein müssen Sie mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.
Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:
1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.
2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder
3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.
Kurzfassung
-
Fischerprüfung Abnahme
- Erfolgreiches Bestehen der Fischereischeinprüfung
- Prüfung erfolgt durch einen vom Land mit der Aufgabe beliehenen Fischereiverband
- Zeugnis über bestandene Fischereischeinprüfung wird ausgehändigt
- Anmeldung schriftlich oder vor Ort
- Zuständig: Landessportfischerverband Schleswig-Holstein oder Anglerverband Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen und Formulare
Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.
Dorfstraße 120a
25436 Groß Nordende
Telefon: 0173 9024701
Webseite:
Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.
E-Mail:
janpusch@anglerverband-sh.de
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
E-Mail:
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. – Fischereischeinprüfung
Papenkamp 52
24114 Kiel
Telefon: 0431 676818
Telefax: 0431 676810
Webseite:
Landesangelverband Schleswig-Holstein
E-Mail:
info@lav-sh.de