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Fischereischein mit Begleitung beantragen

Volltext

Sie können beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als obere Fischereibehörde einen Fischereischein mit Begleitung beantragen, wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.

Der Fischereischein mit Begleitung erlaubt es Ihnen, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Sonderfischereischeine für Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein vollumfänglich anerkannt.

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie einen Fischereischein mit Begleitung beantragen.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei oder in der Behörde:

  • Sie stellen den Antrag schriftlich (per Post) bei der oberen Fischereibehörde oder vereinbaren einen Termin, um den Antrag persönlich bei der oberen Fischereibehörde zu stellen.
  • Die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter bearbeitet Ihren Antrag. Sollten Fragen offen sein, werden Sie zur Klärung der Fragen kontaktiert.
  • Sofern die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen ein Fischereischein mit Begleitung in digitaler Form als Ausdruck auf dem Postweg übermittelt. Zusammen mit dem Ausdruck des Fischereischeins in Begleitung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bitte begleichen Sie die angegebene Verwaltungsgebühr innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist.
  • Der Fischereischein mit Begleitung im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Bitte loggen Sie sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
  • Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
  • Wählen Sie den Dienst „Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
  • Hierfür benötigen Sie die Unterlagen, mit denen Sie nachweisen können, dass eine Fischereischeinprüfung nicht absolviert werden kann, in digitaler Form. Diese Unterlagen oder Nachweise müssen im Onlinedienst hochgeladen werden.
  • Die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter erhält Ihren Antrag aus dem Onlinedienst und bearbeitet diesen. Sollten Fragen offen sein, werden Sie zur Klärung der Fragen kontaktiert.
  • Sofern die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen ein Fischereischein mit Begleitung in digitaler Form als Ausdruck auf dem Postweg übermittelt. Zusammen mit dem Ausdruck des Fischereischeins in Begleitung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bitte begleichen Sie die angegebene Verwaltungsgebühr in der im Bescheid angegebenen Frist.
  • Der Fischereischein mit Begleitung im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Gebühren

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018rahmen/part/R
Unabhängig vom Weg der Antragstellung ist für die Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Über die fällige Gebühr erhalten Sie zusammen mit der Übermittlung des Fischereischeins mit Begleitung einen Gebührenbescheid. Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei

Fristen

Die Gültigkeit des Fischereischeins mit Begleitung ist abhängig von der Frist beziehungsweise Gültigkeit auf dem Schwerbehinderten-Ausweis oder dem sonstigen ärztlichen Nachweis. Nach Möglichkeit soll der Fischereischein mit Begleitung bei Vorliegen eines geeigneten Nachweises unbefristet ausgestellt werden (lebenslange Gültigkeit).

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek  – Abteilung Fischerei

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Ein Fischereischein mit Begleitung kann Ihnen mit Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
  • Ab dem 14. Lebensjahr sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Fischereischein zu besitzen, um den Fischfang ausüben zu dürfen. Daher muss ab dem 14. Lebensjahr ein Fischereischein mit Begleitung beantragt werden, wenn eine Fischereischeinprüfung nicht absolviert werden kann.
  • Sie müssen einen geeigneten Nachweis vorlegen, dass eine Fischereischeinprüfung nicht abgelegt werden kann. Dies kann ein Schwerbehindertenausweis oder auch ein geeignetes ärztliches Attest oder Gutachten sein. Eine bestimmte Form des Nachweises ist nicht vorgeschrieben.
  • Sie müssen Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
  • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe für die Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
  • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.

erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite), wenn die Merkmale des Ausweises hinreichend begründen, dass eine Fischereischeinprüfung nicht absolviert werden kann oder
  • ein ärztliches Attest oder Gutachten, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der bestehenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht abgelegt werden kann
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein mit Begleitung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

Formulare

Das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung stellt ein Antragsformular für die schriftliche Antragstellung zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Beim Angeln ist neben dem Fischereischein mit Begleitung auch der Personalausweis mitzuführen.
  • Eine erwachsene Begleitperson, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, muss beim Angeln anwesend sein. Die Begleitperson hat während des Fischfangs die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Fischereiverordnungen zu achten.
  • Der Fischereischein mit Begleitung gestattet den Fischfang mit der Handangel.
  • In Schleswig-Holstein muss vor dem Beginn des Fischfangs eine Fischereiabgabe bezahlt werden. Auch wenn Sie bereits in Ihrem Heimatbundesland eine Fischereiabgabe bezahlt haben, müssen Sie die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein erneut bezahlen, wenn Sie hier angeln oder fischen möchten.
  • Anträge auf Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung können auch durch Dritte gestellt werden. Dafür muss die vertretende Person eine Vollmacht der antragstellenden Person oder eine Vertretungsvollmacht besitzen.

Kurzfassung

  • Ausstellung eines Fischereischeins mit Begleitung für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, die keine Fischereischeinprüfung absolvieren können
    • Beantragung als Alternative zum Fischereischein
    • Der Fischereischein mit Begleitung gilt nur in Begleitung einer erwachsenen Person, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.
  • antragsberechtigt:
    • Personen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die keine Fischereischeinprüfung absolvieren können (Nachweis erforderlich)
    • Personen mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik
    • Mindestalter: 12 Jahre
  • Pflicht:
    • Ab 14 Jahren ist ein Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben zum Angeln/Fischen; wenn keine Fischereischeinprüfung absolviert werden kann, muss ab 14 Jahren ein Fischereischein mit Begleitung beantragt werden
  • Fischereiabgabe Schleswig-Holstein muss immer entrichtet werden
    • Gilt auch, wenn in einem anderen Bundesland bereits Abgabe entrichtet wurde
  • Beim Angeln ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen
  • Ausstellung:
    • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung– obere Fischereibehörde
  • Antragstellung (persönlich vor Ort, schriftlich per Post, Nutzung des Onlinedienstes)
  • Zuständig: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 3 Fischerei – obere Fischereibehörde; Tel. 04347 704-0
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
E-Mail: poststelle.flintbek@llnl.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr