Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Volltext
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
Verfahrensablauf
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Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
- Fischereiaufwand
- Fänge
- Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
- Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
- Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
- Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
- Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
Ansprechpunkt
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Fristen
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
- Offenes Gewässer
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
- Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
- Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
- Zuständig: obere Fischereibehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
E-Mail:
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr