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Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Gebühren

Ansprechpunkt

Obere Fischereibehörde im  Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Fristen

Bei Aufgabe der Aalfischerei

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Kurzfassung

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aalregister löschen lassen
  • schriftlich

Zuständig: Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein im  Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
E-Mail: poststelle.flintbek@llnl.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr