Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Gebühren
Ansprechpunkt
Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
erforderliche Unterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
-
Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aalregister löschen lassen
- schriftlich
Zuständig: Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
E-Mail:
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr