Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Volltext
Veranstaltungen im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte (Großmarkt, Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt).
Auf Antrag des Veranstalters ist die zuständige Behörde verpflichtet, Gegenstand, Zeit (Zeitraum), Ort und Öffnungszeiten der Veranstaltung festzusetzen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Veranstaltung abhalten, sind aber auch zu ihrer Durchführung verpflichtet. Mit der Festsetzung sind bestimmte Sonderregelungen (sogenannte Marktprivilegien) verbunden, wie Änderungen der Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes.
Im öffentlichen Interesse, zum Beispiel wenn es dem Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren oder der öffentliche Sicherheit dient, kann die Festsetzung oder die Änderung einer Festsetzung mit Auflagen verbunden werden.
In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend Zeit, Öffnungszeiten und/oder den Platz der Veranstaltung abweichend von den Festsetzungen regeln.
Beantragt der Veranstalter eine Änderung oder Aufhebung der Festsetzung, so muss die zuständige Behörde dies genehmigen. Die Festsetzung eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes darf jedoch nur aufgehoben werden, wenn die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.
Soll die ursprüngliche Genehmigung (Festsetzung) geändert oder aufgehoben werden, muss dies ebenfalls genehmigt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 70,00 €.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Fristen
Änderungen von Veranstaltungsfestsetzungen sind der Behörde rechtzeitig anzuzeigen.
erforderliche Unterlagen
Eine Änderung der Veranstaltungsfestsetzung kann durch formlosen Antrag mit Begründung beantragt werden. Nach Entscheidung der Behörde ergeht daraufhin ein Änderungsbescheid.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Erlassen von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf Veranstaltungen ist den Ländern vorbehalten.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Leitfaden
„Was ist bei der Durchführung einer Veranstaltung zu beachten“
Vorwort
Dieser Leitfaden dient dazu Ihnen die Organisation und Planung zu erleichtern. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Vorschriften und die maßgeblichen Bereiche, die für die Durchführung Ihrer Veranstaltung wichtig sind.
Veranstaltungen können gewerbe-, gaststätten-, verkehrs-, bau- und ordnungsrechtliche Vorschriften betreffen. Jede Veranstaltung muss deshalb individuell geprüft werden.
Als Veranstalter/in haben Sie eine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht, somit müssen Sie sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Das bedeutet, Sie tragen die Verantwortung für alles rund um die Veranstaltung und haften auch für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden.
Öffentliche und private Veranstaltungen
Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn jede Person Zutritt erlangen kann und der Teilnehmerkreis nicht auf einen namentlich oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Dabei ist es unerheblich, ob bestimmte Bedingungen, wie zum Beispiel Eintrittsgeld, erfüllt werden müssen. Auch private Veranstaltungen sollten individuell geprüft werden, wenn Sie Auswirkungen auf öffentliche Bereiche haben könnten. Auch eine private Veranstaltung hat Öffentlichkeitscharakter, wenn Werbung (soziale Medien, Plakate, …) dafür gemacht wird.
In welche Kategorie fällt meine Veranstaltung?
Jede Veranstaltung muss individuell geprüft werden, da für die sicherheitstechnischen
Aspekte nicht nur die Besucherzahl oder die Größe der Veranstaltung ausschlaggebend ist. Auch ein mögliches Gefahrenpotenzial und andere Aspekte müssen berücksichtigt werden. Zur ersten Einschätzung gibt es 3 Veranstaltungskategorien.
Kategorie 1 – Veranstaltungen allgemeiner Art
Veranstaltungen mit in Regel weniger als 200 Besucherinnen und Besuchern, wie beispielsweise eine Lesung in der Stadtbücherei, sind Veranstaltung „allgemeiner Art“. Das bedeutet, dass im Normalfall keine Genehmigung eingeholt werden muss. Trotzdem können Abnahmen und Genehmigungen erforderlich sein, wenn zum Beispiel auf der Straße oder einer anderen öffentlichen Fläche gefeiert, sogenannte „fliegende Bauten“ (beispielsweise Zelte, Bühnen o. ä.) aufgestellt oder ein Feuerwerk abgebrannt werden soll. Hiervon sind auch private Veranstaltungen betroffen (z.B. Nachbarschaftsfeste, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, etc.).
Kategorie 2 – Veranstaltungen besonderer Art
Hierbei handelt es sich um Veranstaltung mit einer Anzahl von über 200 bis 5.000 Besucherinnen und Besuchern, die keine Großveranstaltung sind, bei denen jedoch eine Gefährdungsanalyse oder in bestimmten Fällen sogar ein Sicherheitskonzept benötigt wird. Das kann beispielsweise aufgrund besonderer Bühneneffekte, offenem Feuer, der besonderen Beschaffenheit von Veranstaltungsräumen oder anderer potenzieller Gefahren der Fall sein, wenn die zuständigen Behörden dies in Absprache mit den Veranstaltenden für erforderlich halten.
Kategorie 3 – Großveranstaltungen
Bei einer Großveranstaltung handelt es sich in der Regel um eine Veranstaltung mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern. Hier besteht ein besonderer Regelungsbedarf, weswegen in jedem Fall ein Sicherheitskonzept erforderlich ist.
Wie gehe ich nun vor?
Füllen Sie bei Veranstaltungen der Kategorie 1 und 2 das Formular „Anmeldung einer Veranstaltung“, sowie das Formular „Sicherheit bei Veranstaltungen“ aus und reichen Sie diese bei der Stadt Wedel ein. Von dort aus werden alle betroffenen Stellen zentral beteiligt und es wird geprüft, welche Maßnahmen für Ihre Veranstaltung erforderlich sind. Bei Veranstaltungen der Kategorie 2 sind im Einzelfall noch weitere Angaben erforderlich. Hierzu werden Sie im Einzelfall nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung durch die Verwaltung aufgefordert.
Füllen Sie bei Veranstaltungen der Kategorie 3 das Formular „Anmeldung einer Veranstaltung“, sowie das Formular „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ aus und reichen Sie diese bei der Stadt Wedel ein.
Fristen und Kosten
Durch die vielen unterschiedlichen Veranstaltungen, benötigt auch eine serviceorientierte Behörde zur Prüfung und Beteiligung der zuständigen Stellen etwas Zeit.
Aus diesem Grund bitten wir Sie Veranstaltungen allgemeiner und besonderer Art 4 Wochen und Großveranstaltungen 6 Monate vorher über das Formular „Anmeldung einer Veranstaltung“ anzuzeigen.
Für die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren und Maßnahmen können Kosten entstehen. Die Höhe können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern erfragen.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Gewerbeangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
gewerbeamt@stadt.wedel.de
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Herr Langbehn
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 36Telefon: +49 4103 707-242
Telefax: +49 4103 70788-242
E-Mail: a.langbehn@stadt.wedel.de
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Frau Katzung
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 36Telefax: +49 4103 70788-377
Telefon: +49 4103 707-377
E-Mail: d.katzung@stadt.wedel.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
info@ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr