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Familienferienerholung beantragen

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für individuelle Familienurlaube und Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

Ansprechpunkt

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis oder Leistungsbescheinigungen nach dem SGB II oder XII bzw. Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend / Soziale Dienste

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0 (Telefon)

Webseite: Fachdienst Jugend / Soziale Dienste
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.