Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten
Volltext
Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.
Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.
Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:
- Klasse AM (Moped)
- Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
- Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
- Klasse A (alle Motorräder)
- Klasse B (Auto)
- Klasse BE (Auto mit Anhänger)
- Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
- Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
- Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
- Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
- Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
- Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
- Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
- Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.
Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Kurzfassung
- Fahrerlaubnis ist durch Führerschein nachzuweisen
-
Fahrerlaubnisklassen werden unterteilt in:
- Klasse AM (Moped)
- Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
- Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
- Klasse A (alle Motorräder)
- Klasse B (Auto)
- Klasse BE (Auto mit Anhänger)
- Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
- Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
- Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
- Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
- Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
- Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
- Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
- Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
- Voraussetzungen und Anforderungen unterscheiden sich in jeder Fahrerlaubnisklasse
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
E-Mail:
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Frau Foth
Telefax: +49 4121 4502-92434
Telefon: +49 4121 4502-2434
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: k.foth@kreis-pinneberg.de
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Frau Jehring
Telefon: +49 4121 4502-2435
Telefax: +49 4121 4502-92435
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: s.jehring@kreis-pinneberg.de
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Frau Aladag
Telefax: +49 4121 4502-92439
Telefon: +49 4121 4502-2438