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Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

Volltext

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

Gebühren

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

erforderliche Unterlagen

  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 46 Abs. 2 FeV

Hinweise (Besonderheiten)

Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0

Webseite: Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
E-Mail: info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.