Erwerb einer Waffe anzeigen
Volltext
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Kurzfassung
- Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
- Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
- Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
- Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
- Zuständig: Waffenbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Sicherheit und Bevölkerungsschutz - Team Ordnung
E-Mail:
waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Frau Conrad
(BeginnFamilienname: M-Z)Telefax: 04121 4502-92231
Telefon: 04121 4502-2231
-
Frau Gaffke
(BeginnFamilienname: A-L)Telefax: 04121 4502-92232
Telefon: 04121 4502-2232
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr