Skip to main content Skip to page footer

Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen

Volltext

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

Gebühren

Ansprechpunkt

Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324

Webseite: Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.