Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Volltext
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.
Gebühren
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Sicherheit und Bevölkerungsschutz - Team Ordnung
E-Mail:
waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Frau Conrad
(BeginnFamilienname: M-Z)Telefax: 04121 4502-92231
Telefon: 04121 4502-2231
-
Frau Gaffke
(BeginnFamilienname: A-L)Telefax: 04121 4502-92232
Telefon: 04121 4502-2232
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr