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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

Volltext

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.

Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

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Adresse:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Telefon: +49 5323 9612-200

Webseite: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de