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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

In Wedel wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Dabei muss die Zweitwohnungssteuer dem finanziellen Aufwand des Zweitwohnungsinhabers für das Innehaben der Zweitwohnung und damit dessen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht werden. Eine dafür geeignete Berechnungsgrundlage muss in jedem Fall den „Wert“ einer Wohnung angemessen berücksichtigen. Einfluss auf den Wert einer Wohnung haben insbesondere deren Größe, das Baujahr, der Grundstückswert und die Lage.

Die Stadt Wedel zieht als Veranlagungskriterien einen Lagewert auf Basis der aktuell gültigen Bodenrichtwerte unter Berücksichtigung der Gebäudeart, die Wohnflächengröße der zu besteuernden Wohnung und das Baujahr des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, heran.

Die Steuer bemisst sich also nach dem Lagewert der Zweitwohnung multipliziert mit der Quadratmeterzahl der Wohnfläche multipliziert mit dem Baujahresfaktor der Zweitwohnung als Bemessungsgrundlage. Multipliziert wird diese Bemessungsgrundlage mit dem aktuellen Steuersatz.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Steuern und Abgaben - Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Grundstücke und Steuern

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: steuern.abgaben@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.