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Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten abgeben

Volltext

Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:

  • Kontaktdaten,
  • Nummer des Standardszenarios oder der Standardszenarien,
  • Bestätigung, dass Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.

Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig. 

Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch

  • eine bestehende Anerkennung verlängern,
  • Änderungen an der aktuellen Anerkennung vornehmen oder
  • die Anerkennung aufheben lassen.

Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.

Online-Erklärung:

  • Rufen Sie im Bundesportal unter verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Erklärung per Post:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid
  • Sie überweisen die Gebühr.

Gebühren

Fristen

Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Stellen:

  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen  für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:

  • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert und besitzen eine UAS-Betreibernummer (e-ID).
  • Sie haben bereits eine Betriebserklärung für das betreffende Standardszenario beim LBA eingereicht.
  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis (Kopie),
    • Reisepass (Kopie) oder
    • Aufenthaltstitel (Kopie).
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Personalausweis (Kopie) oder Reisepass (Kopie) und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Kurzfassung

  • UAS-Betreiber und Stellen für die Durchführung einer praktischen Ausbildung von Fernpiloten für den Betrieb unter Standardszenarien Anerkennung
  • Stellen und registrierte Betreiberinnen und Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) benötigen eine Anerkennung des Luftfahrt-Bundesamts, wenn sie die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen möchten
  • Beantragung per Post oder per Online-Formular möglich
  • Gebühren für die Anerkennung:
  • Erstbeantragung: 500,00 - 1.500,00 EUR
  • Verlängerung: 250,00 - 1.000,00 EUR
  • Änderung: 35,00 bis 225,00 EUR
  • Rechtsbehelf: Widerspruch
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
E-Mail: poststelle@lba.de

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Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
38001 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-3580
Telefax: +49 531 2355-3598 (Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

Webseite: Informationen zum Thema Drohnen auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
E-Mail: uas@lba.de
E-Mail: pstf@lba.de

Öffnungszeiten:

Telefonzeiten:
Montag: 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr