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Ergänzungspflegschaft bestellen

Volltext

Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin oder ein  Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
 
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.

Eine Ergänzungspflegschaft wird bestellt, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind.

Ansprechpunkt

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an das Familiengericht am Amtsgericht.
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Amtsgericht Pinneberg


25401 Pinneberg Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg Osterbrooksweg 42+44
22869 Schenefeld Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)

Telefon: +49 4101 503-0
Telefax: +49 4101 503-262

Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
E-Mail: verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de