Erdaufschlüsse und Bohrungen anzeigen, die bei Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes stattfinden und das Grundwasser beeinflussen können.
Volltext
Der Bau und Betrieb von Eisenbahnen können Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher müssen Sie Erdaufschlüsse an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes (EdB) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anzeigen. Dazu gehören Erdarbeiten, die sich direkt oder indirekt auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können.
Zu den anzeigepflichtigen Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können, zählen insbesondere:
- Bohrungen zur Baugrunderkundung
- Bohrungen zum Brunnenbau
- Errichtung von Baugruben im Grundwasserschwankungsbereich
- Herstellen von Baugrubensicherungen, zum Beispiel Spundwände oder Bohrpfahlwände
- Bau von Fundamenten, zum Beispiel Pfahlgründungen
- sonstige Aufschlüsse des Grundwassers
Die Anzeigepflicht umfasst auch grundwassererhebliche Erdarbeiten wie zum Beispiel:
- Einschnitte oder Anschnitte im Eisenbahnbau
- Herstellung von Gräben für Versorgungsleitungen
Die Anzeige können Sie über das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des EBA einreichen.
Wenn Sie Erdarbeiten an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes durchführen, die sich auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie diese dem Eisenbahn-Bundesamt anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige vorzugsweise online oder auch per E-Mail oder per Post einreichen.
Anzeige online einreichen:
- Gehen Sie auf das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
-
Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat ein.
- Sollten Sie noch kein ELSTER-Organisationszertifikat haben, beantragen Sie dies zunächst.
- Füllen Sie das Formular aus. Das Onlineportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Dateien hoch. Die Dateien dürfen zusammen maximal 100 Megabyte groß sein und die einzelnen Dateien nicht größer als 10 Megabyte.
- Senden Sie den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Das EBA prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.
- Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Anzeige keine gegenteilige Nachricht bekommen, dürfen Sie mit den angezeigten Arbeiten beginnen.
Anzeige per Post oder E-Mail einreichen:
- Laden Sie das Formular herunter.
- Befüllen Sie das Formular nach den Vorgaben im entsprechenden Merkblatt.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie die Anzeige per Post oder per E-Mail an den örtlich zuständigen Sachbereich 6 des EBA. Die Dateien im E-Mail-Anhang dürfen zusammen maximal 10 Megabyte groß sein.
- Das EBA prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.
- Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Anzeige keine gegenteilige Nachricht bekommen, dürfen Sie mit den angezeigten Arbeiten beginnen.
Gebühren
Die Gesamthöhe der Gebühren hängt vom Zeitaufwand der Bearbeitung ab:
- 120,00 EUR je Stunde
- 30,00 EUR je angefangene Viertelstunde
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor den Arbeiten vorliegen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung bleibt. Der konkrete Arbeitsaufwand orientiert sich an den Gegebenheiten des Einzelfalls.
Voraussetzungen
-
Ihr Vorhaben steht in einem räumlichen oder funktionalen Zusammenhang mit Betriebsanlagen einer Eisenbahn des Bundes (EdB).
- Sie planen Arbeiten, die sich direkt oder indirekt auf das Grundwasser auswirken können.
-
Ihre Erdaufschlüsse erfolgen außerhalb von planfeststellungs- oder plangenehmigungsbedürftigen Vorhaben. Ausnahmen:
- die Landeswasserbehörden sind zuständig
- die Erdaufschlüsse sind vor Einleitung des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens notwendig
- Mit der Durchführung der Bohrungen sind Unternehmen beauftragt, die eine fachliche Qualifikation in den Bereichen Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau gemäß Regelwerk DVGW W 120-1 nachweisen können oder eine vergleichbare fachliche und technische Qualifikation haben.
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Anzeige online über das Portal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) einreichen:
- Erläuterungsbericht zum geplanten Vorhaben
- Übersichtslageplan Maßstab 1 : 5.000 bis max. 1 : 25.000 (mit Kennzeichnung des Vorhabenstandortes)
- Lageplan Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000
- Mit Kennzeichnung der geplanten Erdaufschlüsse oder der Bohrpunkte
Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder per Post einreichen:
- zusätzlich ausgefülltes "Anzeigeformular Erdaufschlüsse"
Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das in Ihrem Fall sind, finden Sie
- im Merkblatt "Anzeige Erdaufschlüsse"
- im Formular innerhalb des Portals
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 49 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 1 Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG)
- § 22 Absatz 3 und 4 Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG)
- Anlage 1 Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle (Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt – EBABGebV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Kurzfassung
- Bau und Betrieb von Betriebsanlagen der Eisenbahn können Auswirkungen auf das Grundwasser haben
- Bohrungen, Erdaufschlüsse und andere Erdarbeiten, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf das Grundwasser haben können, müssen vor Baubeginn angezeigt werden
- gilt für Grundwasseraufschlüsse und grundwassererhebliche Erdarbeiten
- Anzeige muss beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht werden
Zuständige Stellen und Formulare
Eisenbahn-Bundesamt - Referat 52
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
53135 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 9826-0
Telefax: +49 228 9826-9199
Webseite:
Internetseite des Eisenbahn-Bundesamts
E-Mail:
Ref52@eba.bund.de
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr