Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Volltext
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen: Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Wer ein Energieversorgungsnetz betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.
Gebühren
Die Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Genaue Aukünftehierzu erteilt das MEKUN.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Keine
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Formloser Antrag.