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Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung

Volltext

Wird ein Betrieb, der mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers fortgeführt beziehungsweise übernommen, dürfen die Ehefrau/der Ehegatte, die/der Lebenspartner/in, die Erbin/der Erbe, die/der Testamentsvollstrecker/in, Nachlassverwalter/in, Nachlassinsolvenzverwalter/in, Nachlasspfleger/in den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

Sie haben dafür zu sorgen, dass unverzüglich eine Betriebsleitung bestellt wird.

In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.

Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks darf nach dem Tode des Inhabers / der Inhaberin zunächst fortgeführt werden.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung der Betriebsfortführung/Betriebsübernahme in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

erforderliche Unterlagen

Genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen beizubringen sind, erteilt die zuständige HWK.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
E-Mail: info@hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr