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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Volltext

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Kurzfassung

  • Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
  • Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
  • Zuständig: Jugendamt
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