Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Volltext
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
- Zuständig: Jugendamt