Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Volltext
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Gebühren
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Ansprechpunkt
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-3985
Telefon: +49 4121 4502-3927
Webseite:
Fachdienst Teilhabe - Ansprechstelle "einfach teilhaben"
E-Mail:
ansprechstelle@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden.
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.