Skip to main content Skip to page footer

Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen

Volltext

Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.

Gebühren

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Voraussetzungen

  • Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.

  • Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.

  • Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)

  • Identitätsnachweis

  • Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde

  • Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage 

Kurzfassung

  • Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland

  • Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig

  • Voraussetzungen:

    • Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet

    • Rechtsgültige Eheschließung im Ausland

    • Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht

  • Benötigte Unterlagen:

    • Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)

    • Identitätsnachweis

    • Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich

weiterführende Informationen

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes und des Oberlandesgerichtes Stuttgart gibt es ausführliche Hinweise zum Urkundenwesen des jeweiligen Landes.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung