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Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen

Volltext

Wenn Sie Dreharbeiten wie zum Beispiel für Film-, Foto- oder Medienproduktionen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen durchführen möchten und dabei Arbeitsgeräte aufstellen oder den öffentlichen Raum in seiner üblichen Nutzung einschränken, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Es handelt sich um eine Sondernutzung. Für solch eine Sondernutzung ist in Schleswig‑Holstein eine Erlaubnis erforderlich und wird auf Zeit oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen versehen sein, etwa zum Schutz der Barrierefreiheit oder Umweltbelastungen

Die Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Straßenbaubehörde ausgestellt. Vor der Erteilung wird geprüft, ob die Nutzung unverhältnismäßige Einschränkungen oder Gefährdungen für Dritte mit sich bringt.

Für Dreharbeiten auf öffentlichen Flächen benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag ein möglichst frühzeitig vor den geplanten Dreharbeiten.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis gegebenenfalls mit Auflagen, Befristung oder Widerrufsvorbehalt.
  • Nach Abschluss der Dreharbeiten übernehmen Sie die erforderlichen Maßnahmen wie Aufräumen und Wiederherstellung des öffentlichen Raums.

Gebühren

Für die Sondernutzung der öffentlichen Fläche wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Aufwand und steht in der örtlichen Verwaltungskostensatzung.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Fristen

Eine Drehgenehmigung ist im Voraus anzumelden. Die Fristen können unterschiedlich ausfallen. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert 3 bis 5 Werktage. Verkehrsrechtliche Erlaubnisse ca. 10 Werktage – werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Voraussetzungen

  • Ihre Dreharbeiten finden auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen statt.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch durch Equipment, Sperrungen, Halteverbote oder Ähnliches.
  • Sie befolgen mögliche Auflagen wie Barrierefreiheit, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen.

erforderliche Unterlagen

  • Standortangabe, Art und Dauer der Dreharbeiten
  • Geplante Nutzung (Aufbauten, Equipment, Halteverbotszonen)
  • Skizze oder Verkehrszeichenplan bei Bedarf
  • Versicherungserklärung oder Haftungsnachweis je nach Umfang der Maßnahme

Hinweise (Besonderheiten)

Bei kleineren, unauffälligen Aufnahmen (Handkamera ohne Behinderung) besteht oft keine Genehmigungspflicht, dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune.

Kurzfassung

  • Genehmigung für Dreharbeiten auf öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch hinaus
  • Sondernutzungserlaubnis erforderlich
  • Antrag mit Standort, Dauer, Ausstattung erforderlich
  • Genehmigung kostenpflichtig, mit Auflagen möglich
  • Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
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