Digitales Akkreditierungssymbol beantragen
Volltext
In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.
Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.
Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.
Wenn Sie ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:
- Sie füllen das Antragformular elektronisch entsprechend den Pflichtvorgaben aus und senden es per E-Mail an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
- Parallel senden Sie das "Autorisierungsdokument" per Post und im Original an die DAkkS.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
Gebühren
Die Kosten sind variabel.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
- Autorisierungsdokument von DAkkS und d-Trust
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Kurzfassung
- Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
- Akkreditierung beurteilt Konformitätsbewertungstätigkeiten von Unternehmen
- Antrag für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle
- Akkreditierungsbescheid (Autorisierungsbescheid) ist Voraussetzung für die Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
Zuständige Stellen und Formulare
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Spittelmarkt 10
10117 Berlin, Stadt
Telefon: +49 30 6705910-951
Telefax: +49 30 670591-998
Webseite:
Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
E-Mail:
a-nkb@dakks.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr