Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
Volltext
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
- der Zuverlässigkeit,
- der fachlichen Eignung
- und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.
Verfahrensablauf
Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.
Gebühren
Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, fallabhängig
erforderliche Unterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Kurzfassung
- Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über Vollzug, Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, fallabhängig
- Zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Deutsche Bundesbank
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Deutsche Bundesbank – ExtraNet Kundenberatungscenter
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 95663101
Telefax: +49 69 9566503101
E-Mail:
info@bundesbank.de
Deutsche Bundesbank – Übersicht der Hauptverwaltungen und Filialen
Webseite:
Übersicht der Hauptverwaltungen und Filialen auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank