Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden
Volltext
Wenn Sie feststellen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, müssen Sie dies umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden.
Vertretungsberechtigte Personen der Anbauvereinigung können eine Auskunft verweigern, wenn sie oder ihre Angehörigen dadurch strafrechtlichen Konsequenzen oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt wären.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, melden Sie es umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
- Vergewissern Sie sich, dass ein Verlust oder eine unerlaubte Weitergabe tatsächlich vorliegt, indem Sie Ihre Bestände und Dokumentationen sorgfältig prüfen.
- Dokumentieren Sie alle Details zum Vorfall, einschließlich der Menge an betroffenen Cannabisprodukten oder Vermehrungsmaterial, den Zeitpunkt des Vorfalls und alle beteiligten Personen oder Organisationen.
- Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein über den Verdacht. Übermitteln Sie alle gesammelten Informationen genau und vollständig.
-
Das Landeslabor Schleswig-Holstein wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls weitere Anweisungen geben.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Fristen
Sie müssen den Verdacht unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
Voraussetzungen
Sie haben den Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) von Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Meldung über den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial Entgegennahme
- Vertretungsberechtigte Personen können Auskunft verweigern, wenn sie oder Angehörige strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt wären
- Zuständige Behörde: Landeslabor Schleswig-Holstein
weiterführende Informationen
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen über das Thema Cannabis auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Landesministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen und Formulare
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619
E-Mail:
info@lsh.landsh.de