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Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

Volltext

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).

Für Betriebe oder Einrichtungen, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert (Lagerbetriebe), behandelt (Zwischenbehandlungsbetriebe), verarbeitet (Verarbeitungsbetriebe, Fettverarbeitungsbetriebe) oder beseitigt (Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen) werden, ist zuvor eine Zulassung erforderlich (Artikel 10-14 der EG-Verordnung Nr. 1774/2002).

Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich (§ 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz).

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Gebühren

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

  • Kreise oder kreisfreie Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte), sofern es sich um Material der Kategorie 3 im Sinne des Artikels 6 der Verordnung handelt.
  • In allen anderen Fällen: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fristen

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

erforderliche Unterlagen

Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb mit tierischen Nebenprodukten unter Angabe

  • Ihres Namens,
  • Ihrer Anschrift und der
  • tierischen Nebenprodukte, deren Beförderung beabsichtigt ist,

anzeigen. Es können weitere Unterlagen gefordert werden. Daher wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324

Webseite: Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

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Adresse:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon: 0431 9880

Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de