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Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Volltext

Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.

Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln / Lichtsignalanlagen
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • fehlerhafte Straßenmarkierungen
  • Defekte an
    • der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
    • Parkscheinautomaten
    • Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern

Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

Verfahrensablauf

Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.

  • Beschreiben Sie die Beschädigung.
  • Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
  • Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Ansprechpunkt

Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Wenden Sie sich bei Verkehrszeichen bitte an den Fachbereich 1 Bürgerservice, Ordnung und Einwohnerservice, Verkehrsaufsicht.

Bei Ampeln wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2, Bauen und Umwelt, Bauverwaltung und öffentliche Flächen, Öffentliche Flächen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Öffentliche Flächen - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: oeffentliche.flaechen@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Herr Krause
    Zimmernummer: Zimmer: 207

    Telefon: +49 4103 707-387
    Telefax: +49 4103 70788-387
    E-Mail: p.krause@stadt.wedel.de

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit

Ernst-Abbe-Straße 9
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0

Webseite: Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.