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Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen

Volltext

Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.

Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.

Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Handlungsgrundlage(n)

§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung Ansprechpartner:
  • Frau Paramin-Priefert
    Zimmernummer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 30

    Telefon: +49 4103 707-240
    Telefax: +49 4103 70788-240
    E-Mail: H.Paramin-Priefert@stadt.wedel.de