Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Volltext
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen/Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem kümmert sich das DZLP um die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten und ähnlichen Leistungen.
Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Kreisen (kommunaler Bereich) ist hingegen die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) zuständig.
Zuständig für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Entgelt in Schleswig-Holstein sind das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK).
Ansprechpunkt
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige.
An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.
Zuständige Stellen und Formulare
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Telefon: +49 431 988-8800
Telefax: +49 431 988-8890
Webseite:
Dienstleistungszentrum Personal - DLZP
E-Mail:
poststelle@dlzp.landsh.de