Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Volltext
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.
Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.
Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.
Ansprechpunkt
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Zuständige Stellen und Formulare
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Telefon: +49 431 988-8800
Telefax: +49 431 988-8890
Webseite:
Dienstleistungszentrum Personal - DLZP
E-Mail:
poststelle@dlzp.landsh.de