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Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe

Volltext

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.

Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.

Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in  Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.

Ansprechpunkt

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Gartenstraße 6
24103 Kiel

Telefon: +49 431 988-8800
Telefax: +49 431 988-8890

Webseite: Dienstleistungszentrum Personal - DLZP
E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de