Skip to main content Skip to page footer

Beseitigung von Anlagen beantragen

Volltext

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsicht sbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Fristen

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst Bauaufsicht - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr Do. 15.00 Uhr – 19.00 Uhr Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Frau Flieger
    Zimmernummer: Etage: II. OG | Zimmer: 229

    Telefax: +49 4103 70788-355
    Telefon: +49 4103 707-355
    E-Mail: b.flieger@stadt.wedel.de

Weitere Formulare: