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Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Volltext

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Verfahrensablauf

  • Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.
  • Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
  • Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
  • Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

Gebühren

  • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

Ansprechpunkt

Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

Fristen

In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, zum Beispiel die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofortige Ausstellung.

Voraussetzungen

  • Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen Angezeigt.
  • Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, das heißt Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

erforderliche Unterlagen

  • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
  • Mutterpass
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Keine

Kurzfassung

  • Das Standesamt erteilt auf Anforderung eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt.
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Standesamt - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner:
  • Frau Csiky
    Zimmernummer: Etage: Altbau | Zimmer: 311

    Telefax: +49 4103 70788-239
    Telefon: +49 4103 707-239
    E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de

  • Frau Rühmann
    Zimmernummer: Zimmer: 310

    Telefon: +49 4103 707-249
    Telefax: +49 4103 707-410
    E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de

  • Frau Staker
    Zimmernummer: Etage: Altbau | Zimmer: 311

    Telefax: +49 4103 70788-286
    Telefon: +49 4103 707-286
    E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de