Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Volltext
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
- inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
- inländischen alternative Investmentfonds (AIF).
Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.
Verfahrensablauf
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
- Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
- Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Gebühren
Gebühr: 205,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung
- Vertriebsbescheinigungen werden auf Antrag ausgestellt
-
Bestätigung, dass die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien eingehalten werden, bezogen auf einen
- inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
- inländischen Alternative Investmentfonds (AIF)
- Antrag über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zuständige Stellen und Formulare
BaFin-Verbrauchertelefon
Telefon: 0800 2 100500
(aus Deutschland)
Telefon: +49 228 29970299
(aus dem Ausland)
Telefax: +49 228 4108-1550
Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Telefax: +49 228 41087774
Webseite:
Gebärdentelefon
E-Mail:
verbraucherbeschwerden@bafin.de
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