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Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Volltext

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Gebühren

Gebühr: 205,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung 
  • Vertriebsbescheinigungen werden auf Antrag ausgestellt
  • Bestätigung, dass die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien eingehalten werden, bezogen auf einen
    • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
    • inländischen Alternative Investmentfonds (AIF)
  • Antrag über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Zuständige Stellen und Formulare

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Telefon: 0800 2 100500 (aus Deutschland)
Telefon: +49 228 29970299 (aus dem Ausland)
Telefax: +49 228 4108-1550

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Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Telefax: +49 228 41087774

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E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de

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