Skip to main content Skip to page footer

Berufsbildung: Überwachung von Auslandsaufenthalten

Volltext

Nach § 2 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer des Auslandsaufenthalts soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

Die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) überwacht und fördert die Durchführung von Auslandsaufenthalten auf geeignete Weise. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Plan erforderlich. Deshalb sollte die zuständige Stelle über den Auslandsaufenthalt informiert sein.

Auch bei der Zulassung zur Prüfung werden ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt.  

Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer überwacht die Durchführung von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.

Ansprechpunkt

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Handlungsgrundlage(n)

§§ 2, 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Hinweise (Besonderheiten)

Da nach dem Berufsbildungsgesetz der Auslandsaufenthalt ein Bestandteil der Ausbildung sein kann, das Ausbildungsverhältnis also während  dieser Zeit weiterbesteht, erhalten Auszubildende ihre Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts.
Für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts müssen die Auszubildenden eine Beurlaubung von der Berufsschulpflicht bei ihrer jeweiligen Berufsschule in Deutschland beantragen. Der versäumte Berufsschulstoff muss allerdings von den Auszubildenden selbst nachgeholt werden.
Werden Auszubildende im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ins Ausland entsendet, besteht innerhalb der EU der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Für Länder außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen, um sich die Entsendung und die Geltung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
E-Mail: info@hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

Telefon: +49 431 57935-10
Telefax: +49 431 57935-20

Webseite: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
E-Mail: info@aksh-kiel.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00-16:00 Uhr

Di. 08:00-16:00 Uhr

Mi. 08:00-16:00 Uhr

Do. 08:00-16:00 Uhr

Fr. 08:00-14:00 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Telefon: +49 4551 803-0
Telefax: +49 4551 803-180

Webseite: www.aeksh.de
E-Mail: info@aeksh.org

Öffnungszeiten:

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

Detailansicht »

Adresse:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Telefon: +49 4331 9453-0
Telefax: +49 4331 9453-199

Webseite: www.lksh.de
E-Mail: lksh@lksh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon: +49 46 21 939-10
Telefax: +49 46 21 939-126

Webseite: www.notk-sh.de
E-Mail: info@notk-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon: +49 46 21 9391-0
Telefax: +49 46 21 9391-26

Webseite: www.rak-sh.de
E-Mail: info@rak-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein


24040 Kiel Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10

Webseite: www.stbk-sh.de
E-Mail: info@stbk-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr