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Beratungshilfe außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens beantragen

Volltext

Wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen keine finanziellen Mittel für die Beratung von einem Anwalt haben, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht ist nicht notwendig.

Sie können Beratungshilfe beantragen, wenn Sie die Kosten für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren nicht aufbringen können.

Verfahrensablauf

Um Beratungshilfe zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Antrag beim Amtsgericht:
    • Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, wenn Ihr Anliegen direkt erledigt werden kann, beispielsweise
      • durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung.
      • Sonst prüft die Rechtsantragsstelle, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen.
  • Stellen Sie den Antrag schriftlich, müssen Sie auf einem dafür vorgesehenen Formular Angaben machen
    • zur Person,
    • zu den Einkommensverhältnissen,
    • zum Vermögen und zu den einzelnen Vermögensgegenständen,
    • zu den Wohnkosten,
    • zu den Unterhaltsleistungen für gesetzliche Unterhaltsberechtigte und
    • eventuell zu besonderen Belastungen (z.B. wegen Körperbehinderung oder hoher Zahlungsverpflichtungen).
  • Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen. Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie müssen versichern, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt wurde. Der Anwalt oder die Anwältin reicht den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich bei Gericht ein.

Gebühren

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie können die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel wegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen.
  • Es stehen Ihnen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob Sie
    • eine Rechtschutzversicherung haben und ob diese die Kosten übernehmen muss,
    • anderweitig eine kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen können, beispielsweise als Mitglied eines Mietervereins. Sozial- und Verwaltungsbehörden beraten häufig kostenlos, besonders im Vorfeld eines dort zu stellenden Antrags.
  • Sie nehmen Ihre Rechte nicht mutwillig wahr. Mutwilligkeit liegt vor, wenn Sie sich nicht wie eine Person verhalten, die die Kosten selbst tragen müsste und die vernünftigerweise auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten würde.

erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid
  • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • sonstige Belege über Ausgaben, Einkommen und Vermögenswerte
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Angelegenheit, in der Sie beraten werden wollen

Rechtsbehelf

  • Erinnerung im Falle der Ablehnung einer Beratungshilfe

Kurzfassung

  • aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen stehen keine finanziellen Mittel für die Beratung von einem Anwalt zur Verfügung
  • Antrag kann schriftlich oder persönlich beim Amtsgericht, bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin gestellt werden
  • Vorzulegen sind
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid
    • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
    • sonstige Belege über Ausgaben, Einkommen und Vermögenswerte,
    • gegebenenfalls Unterlagen zur Angelegenheit, in der Sie beraten werden wollen
  • es besteht keine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernehmen muss
  • sowie keine anderweitige Möglichkeit für eine kostenlose Rechtsberatung wie zum Beispiel vom Mieterverein
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Amtsgericht Pinneberg


25401 Pinneberg Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg Osterbrooksweg 42+44
22869 Schenefeld Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)

Telefon: +49 4101 503-0
Telefax: +49 4101 503-262

Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
E-Mail: verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de