Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Volltext
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Gebühren
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn
- es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
- diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
-
die Erziehungsberechtigten
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Kurzfassung
- Kindertagesstätte Aufnahme
- Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
- Kontakt vorher möglich und sinnvoll
- Anmeldung über örtliches Verfahren
- Zuständige Stelle:
weiterführende Informationen
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe informieren über das Platzangebot und beraten die Erziehungsberechtigten bei der Auswahl des Platzes und in allen Fragen der Kindertagespflege. Gegenüber ihnen besteht auch der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Darüber hinaus haben Sie über das KiTa-Portal des Landes Schleswig-Holstein zusätzlich die Möglichkeit, gezielt nach einer passenden Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson zu suchen.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Kindertagesstätten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Bildung, Kultur und Sport
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
kita@stadt.wedel.de
-
Frau Becker
Zimmernummer: Zimmer: 11Telefax: +49 4103 70788-375
Telefon: +49 4103 707-375
E-Mail: v.becker@stadt.wedel.de
-
Frau Prehm
Zimmernummer: Zimmer: 10Telefon: +49 4103 707-294
Telefax: +49 4103 707-88294
E-Mail: c.prehm@stadt.wedel.de
KiTa - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Bildung, Kultur und Sport | Kindertagesstätten
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
kita@stadt.wedel.de
-
Frau Langbehn
Zimmernummer: Zimmer: 10Telefax: +49 4103 70788-293
Telefon: +49 4103 707-293
E-Mail: s.langbehn@stadt.wedel.de
Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend / Soziale Dienste
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
(Telefon)
Webseite:
Fachdienst Jugend / Soziale Dienste
E-Mail:
info@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.