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Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige

Volltext

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

  • informiert Sie über die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versicherung auf und
  • berät Sie bei der Anmeldung.

Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

  • Ist die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung?
  • Wie können Sie sich über die KSK versichern?
  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Sind Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig?
  • Wie hoch sind die Beiträge und Kosten?
  • Welche Leistungen erbringt die KSK?
  • Welche Vorteile hat die KSK?
  • Gibt es Sonderregelungen für Berufsanfänger?
  • Können Sie nebenbei noch eine andere selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausüben?
  • Wann können Sie sich als Student über die KSK versichern?
  • Können Sie eine private Krankenversicherung wählen?
  • Wann und wie können Sie sich bei der KSK anmelden?

Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die KSK:

  • Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
  • fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.

Gebühren

Für Sie fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Kurzfassung

  • Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte Künstler / Publizisten Durchführung
  • Themen der Beratung:
    • Gründe für eine Versicherung
    • Finanzierung und Zuständigkeiten
    • Hinweise zum Anmeldefragebogen
    • Versicherungsvoraussetzungen
    • Kunst- / Publizistenbegriff
    • Berufsanfängerstatus
    • voraussichtliches Arbeitseinkommen / Mindesteinkommen
    • Versicherung trotz Arbeitslosengeld / Nebenjob / Studentenstatus
    • Versicherungs- / Beitragsfreiheit
    • Gestaltungs- / Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Beitrags- / Zuschussberechnung
    • Künstlersozialabgabe
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Künstlersozialkasse (KSK)

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven

Telefon: +49 4421 9734051500 (Service-Center)
Telefax: +49 4421 7543-5080 (Für Versicherte)
Telefax: +49 4421 7543-5062 (Für Verwerter)
Telefax: +49 4421 7543-5050 (Rechtsstelle)

Webseite: Internetseite der Künstlersozialkasse
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

Öffnungszeiten:

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.