Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Volltext
Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
- eine Zustimmung im Einzelfall.
Wer Bauprodukte herstellen möchte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen (nicht geregelte Bauprodukte), benötigt eine Erlaubnis.
Gebühren
Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
- An das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, wenn Sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigen,
- an eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, wenn Sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigen,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27, wenn Sie eine Zustimmung im Einzelfall benötigen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.
Zuständige Stellen und Formulare
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Telefon: +49 30 78730-0
Webseite:
Deutsches Institut für Bautechnik
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833
Webseite:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@im.landsh.de
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Telefon: +49 30 78730-0
Webseite:
Deutsches Institut für Bautechnik