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Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Gebühren

Fristen

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Kurzfassung

  • Befähigungsschein Begasung Erteilung
  • Für den Befähigungsschein müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden
    • Nachweis über geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundenen spezifischen Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O 
  •  Mitteilung per Mail oder postalisch 
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon: 0431 220040-10 (Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650

Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail: arbeitsschutz@lasg.landsh.de