Skip to main content Skip to page footer

Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Volltext

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Gebühren

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Für im Boden verankerte Außenwerbung wenden Sie sich bitte an die Kontakte aus dem Fachdienst Bauverwaltung.

Bei mit Gebäude verbundener Außenwerbung wenden Sie sich an den Kontakt im Fachdienst Bauaufsicht.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung Ansprechpartner:
  • Herr Hoffmann
    Zimmernummer: Zimmer: 37

    Telefax: +49 4103 70788-247
    Telefon: +49 4103 707-247
    E-Mail: S.Hoffmann@stadt.wedel.de

Detailansicht »

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr