Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung beantragen
Volltext
Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.
Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.
Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.
Verfahrensablauf
- Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
- Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
- Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
- Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.
Gebühren
Ansprechpunkt
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
- Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
- Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
- Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
- Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse.
- Anerkennungen wird individuell geprüft.
- Zuständig: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen und Formulare
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Webseite:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de