Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Volltext
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Sofern durch eine Melderegisterauskunft bei Ihnen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches besteht, können Sie eine Auskunfts- und Übermittlungssperre beantragen.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Die Auskunftssperre wird für 2 Jahre eingerichtet.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Gugisch
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Wleklinski-Vetter
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Kremer
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 70788-237
Telefon: +49 4103 707-237
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Marquardt
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 707-88244
Telefon: +49 4103 707-244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Standesamt - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
standesamt@stadt.wedel.de
-
Frau Csiky
Zimmernummer: Etage: Altbau | Zimmer: 311Telefax: +49 4103 70788-239
Telefon: +49 4103 707-239
E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de
-
Frau Rühmann
Zimmernummer: Zimmer: 310Telefon: +49 4103 707-249
Telefax: +49 4103 707-410
E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de
-
Frau Staker
Zimmernummer: Etage: Altbau | Zimmer: 311Telefax: +49 4103 70788-286
Telefon: +49 4103 707-286
E-Mail: standesamt@stadt.wedel.de