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Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO

Volltext

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.

Verfahrensablauf

Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

  • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
  • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
  • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
  • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
  • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

Gebühren

Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.

Voraussetzungen

- Keine Zulassungsvoraussetzungen

erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Rechtsbehelf

Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)

Formulare

  • Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
  • Schriftformerfordernis: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Kurzfassung

  • Die Ausbildereignung ist für die Ausbildungsgenehmigung unverzichtbar
  • Nachweis des zur Berufsbildung erforderlichen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Grundwissens
  • Die Eignung wird in einer Prüfung nachgewiesen
  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde
  • Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeitet werden
  • Die Prüfung findet in der Regel als PCPrüfung statt
  • Die Prüfung kann bei Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen abgelegt werden.
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
E-Mail: info@hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

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Adresse:
Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel

Telefon: +49 431 57935-10
Telefax: +49 431 57935-20

Webseite: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
E-Mail: info@aksh-kiel.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00-16:00 Uhr

Di. 08:00-16:00 Uhr

Mi. 08:00-16:00 Uhr

Do. 08:00-16:00 Uhr

Fr. 08:00-14:00 Uhr

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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Adresse:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg

Telefon: +49 4331 9453-0
Telefax: +49 4331 9453-199

Webseite: www.lksh.de
E-Mail: lksh@lksh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

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Adresse:
Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon: +49 46 21 939-10
Telefax: +49 46 21 939-126

Webseite: www.notk-sh.de
E-Mail: info@notk-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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Adresse:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon: +49 46 21 9391-0
Telefax: +49 46 21 9391-26

Webseite: www.rak-sh.de
E-Mail: info@rak-sh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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Adresse:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein


24040 Kiel Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10

Webseite: www.stbk-sh.de
E-Mail: info@stbk-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr