Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
Volltext
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Gebühren
Ansprechpunkt
Regionale Gemeinschaftsschule
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Kurzfassung
- Gemeinschaftsschule Aufnahme
- 5. Klasse bis 10. Klasse
- Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
- Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
-
- 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
- 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Danach Versetzung in Oberstufe möglich
- Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
- 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
- Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule
Zuständige Stellen und Formulare
Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel
Tinsdaler Weg 44
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 912160
Telefax: +49 4103 9121620
Webseite:
https://www.ebg-wedel.de
E-Mail:
ebg.wedel@schule.landsh.de
-
Herr Krumme
Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel - Außenstelle Theodor-Storm-Schule
Pulverstraße 2
22880 Wedel
Webseite:
https://ebg-wedel.de
Gebrüder-Humboldt-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Wedel in Wedel
Rosengarten 18
22880 Wedel
Telefon: +49 4103 912150
Telefax: +49 4103 9121520
Webseite:
https://www.ghswedel.de
E-Mail:
gebrueder-humboldt-schule.wedel@schule.landsh.de
-
Herr Wolff
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Webseite:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@bimi.landsh.de