Skip to main content Skip to page footer

Aufgezeichnete Angaben zu Cannabis und Vermehrungsmaterial anonymisiert zum Zweck der Evaluation elektronisch übermitteln

Volltext

Sie sind als Anbauvereinigungen verpflichtet, dem Landeslabor Schleswig-Holstein einmal jährlich bestimmte Angaben anonymisiert zu übermitteln. Dies dient dem Zweck der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. Die Übermittlung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:

  • Anzahl der Personen, Anbauvereinigungen oder juristischen Personen, von denen Sie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) erhalten haben
  • Menge an Cannabis in Gramm und Stückzahl des Vermehrungsmaterials, das im Besitz Ihrer Anbauvereinigung ist
  • Menge des angebauten Cannabis in Gramm
  • Menge des vernichteten Cannabis in Gramm und Stückzahl des vernichteten Vermehrungsmaterials
  • Anzahl der Mitglieder, an die Cannabis weitergegeben wurde, inklusive der Menge in Gramm, des THC-Gehalts und des Datums der Weitergabe
  • Anzahl der Mitglieder, an die Vermehrungsmaterial weitergegeben wurde, inklusive der Stückzahl und des Datums der Weitergabe
  • Transportdetails: Menge in Gramm und Sorte des transportierten Cannabis sowie Datum, Start- und Zieladresse des Transports

Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie bestimmte anonymisierte Angaben einmal jährlich an das Landeslabor Schleswig-Holstein übermitteln.

Verfahrensablauf

Sie müssen die anonymisierten Daten elektronisch übermitteln:

  • Erfassen Sie die im letzten Jahr dokumentieren Daten zu Cannabis, einschließlich der Eigenanbau- und Bestandsmengen, der vernichteten Mengen, der Weitergabe an Mitglieder (Menge, Anzahl der Mitglieder, THC-Gehalt, Datum) sowie der Transportdetails (Menge, Sorte, Datum, Start- und Zieladresse).
  • Erfassen Sie die im letzten Jahr dokumentieren Daten zu Vermehrungsmaterial, einschließlich der Anzahl der Personen oder Organisationen, von denen Sie Vermehrungsmaterial erhalten haben, der Stückzahl im Besitz und der Weitergabe an Mitglieder (Anzahl der Mitglieder, Stückzahl, Datum).
  • Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Fristen

Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

Voraussetzungen

Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Übermittlung anonymisierter Daten zu Cannabis und Vermehrungsmaterial der Anbauvereinigung zum Zweck der Evaluation Entgegennahme 
  • Jährliche Mitteilung bis 31. Januar
  • Dokumentation Cannabis:
    • Eigenanbau- und Bestandsmengen sowie vernichtete Mengen 
    • Weitergabe (Menge, Anzahl der Mitglieder, THC-Gehalt, Datum)
    • Transportdetails (Menge, Sorte, Datum, Start- und Zieladresse) 
  • Dokumentation Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen):
    • Anzahl von Personen oder Organisationen, von denen Sie Vermehrungsmaterial erhalten haben
    • Stückzahl im Besitz
    • Weitergabe (Anzahl der Mitglieder, Stückzahl, Datum)
  • Übermittlung erfolgt elektronisch
  • Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619

E-Mail: info@lsh.landsh.de