ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Wenn Sie während Ihrer Pilotenausbildung in die Ausbildungsorganisation (ATO) wechseln möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
-
Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Gebühren
Fristen
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
-
Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.
erforderliche Unterlagen
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Ausbildungsprogramm
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
-
Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Wechsel der Ausbildungsorganisation (ATO) während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal
- notwendig: individuelles Ausbildungsprogramm genehmigt durch LBA
- Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können Genehmigungen für Schulwechsel beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen
-
Vertretung durch ATO oder Dritte mit Vollmacht möglich
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099
Webseite:
Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
E-Mail:
poststelle@lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
38144 Braunschweig
Telefon: +49 531 2355-4100
Telefax: +49 531 2355-4197
Webseite:
Informationen zum Referat L1 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
E-Mail:
ato@lba.de
Telefonzeiten:
Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr