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Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte beantragen

Volltext

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt  und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.

Verfahrensablauf

Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

  • Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles an das BMWK.

Sie erhalten einen Bescheid.

Gebühren

Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Fristen

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.

erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
  • Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der die Akkreditierungsstelle bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen des § 15 Mess- und Eichgesetz erfüllt

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare: nein 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein 
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Kurzfassung

  • Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte Anerkennung
  • Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung
  • Voraussetzung: Die KBS ist für Tätigkeit akkreditiert
  • Akkreditierung erfolgt durch DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
  • Antrag auf Anerkennung schriftlich (auch per E-Mail) mit erforderlichen Nachweisen (Akkreditierungsbescheid)
  • zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt
10100 Berlin, Stadt Villemombler Straße 76
53123 Bonn, Stadt

Telefon: +49 30 18615-0
Telefax: +49 30 18615-7010

Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Webseite: Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de
E-Mail: info@bmwk.bund.de

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Adresse:
Messwesen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 18615-0

E-Mail: Messwesen@bmwk.bund.de