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Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen

Volltext

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Kurzfassung

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist grundsätzlich nicht möglich.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein


24040 Kiel Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10

Webseite: www.stbk-sh.de
E-Mail: info@stbk-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr