Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Volltext
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kurzfassung
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist grundsätzlich nicht möglich.
Zuständige Stellen und Formulare
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
24040 Kiel
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Telefon: +49 431 5 70 49-0
Telefax: +49 431 5 70 49-10
Webseite:
www.stbk-sh.de
E-Mail:
info@stbk-sh.de
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr