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Akteneinsicht als Beteiligte an einem Verwaltungsverfahren beantragen

Volltext

Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.

Wenn Sie Informationen zu einem Bauvorhaben oder einer Immobilie benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Bauakten beantragen.

Verfahrensablauf

Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
  • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
  • Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung von Auszügen und Abschriften im Rahmen der Akteneinsicht richtet sich nach dem Landesverwaltungsgesetz der Tarifstelle 27.1.7 des Allgemeinen Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenverordnung. Danach werden je Seite (unabhängig von Zeilen- oder Silbenabstand) bis zum Format DIN B4 0,50 Euro und bei größerem Format 1,00 Euro erhoben.

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
  • Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.

erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag
    • Erbschein
    • Grundsteuerbescheid 
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers

Kurzfassung

  • Einsicht in Bauakten über Antrag möglich
  • Nur mit Berechtigung: Eigentümerin oder Eigentümer oder Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Akte umfasst zum Beispiel Baugenehmigungen, Pläne, und Standsicherheitsnachweise
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst Bauaufsicht - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: bauaufsicht@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Ansprechpartner: