Akteneinsicht als Beteiligte an einem Verwaltungsverfahren beantragen
Volltext
Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.
Wenn Sie Informationen zu einem Bauvorhaben oder einer Immobilie benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Bauakten beantragen.
Verfahrensablauf
Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
- Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
- Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
Gebühren
Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
Je Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft
Gebühr: 0,50 EUR
Vorkasse: nein
Kopie je DIN A4-Seite
Gebühr: 1,00 EUR
Vorkasse: nein
Kopie je DIN A3-Seite
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
- Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
erforderliche Unterlagen
-
Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Erbschein
- Grundsteuerbescheid
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Einsicht in Bauakten über Antrag möglich
- Nur mit Berechtigung: Eigentümerin oder Eigentümer oder Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
- Akte umfasst zum Beispiel Baugenehmigungen, Pläne, und Standsicherheitsnachweise
Zuständige Stellen und Formulare
Fachdienst Bauaufsicht - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
bauaufsicht@stadt.wedel.de
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Frau Kolbusa
Zimmernummer: Etage: 2. OG | Zimmer: 226Telefon: +49 4103 707-343
E-Mail: l.kolbusa@stadt.wedel.de
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Frau Ruge-Hagelstein
Zimmernummer: Etage: II. OG | Zimmer: 225Telefax: +49 4103 70788-357
Telefon: +49 4103 707-357
E-Mail: s.ruge-hagelstein@stadt.wedel.de