Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln
Volltext
Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.
Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.
Zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
-
eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Wenn Sie die Daten online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Kurzfassung
- Preismelder kann nur Grunddaten zu Tankstellen sowie Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn dort die Daten des Preismelders vorliegen
- ändern sich einzelne oder alle Daten, muss die MTS-K umgehend informiert werden
-
zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
-
Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 9499-525
Telefax: +49 228 9499-400
Webseite:
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
E-Mail:
mts-kraftstoffe@bundeskartellamt.bund.de