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Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen

Volltext

Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.

Zu den Stammdaten gehören:

  • Ihr Name
  • Ihre Anschrift im Inland
  • Name mindestens einer Kontaktperson
  • Telefonnummer
  • gegebenenfalls Firma
  • gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
  • gegebenenfalls E-Mail-Adresse
  • gegebenenfalls Faxnummer

Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.

Verfahrensablauf

Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.

Wenn Sie die Änderung online übermitteln:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.

Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

  • Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
  • Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
  • Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
  • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Ihre Stammdaten haben sich geändert.

erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung
  • gegebenenfalls:
    • Nachweise über Änderungen
    • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurzfassung

  • Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe müssen Kraftstoffpreise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) melden
  • dafür Registrierung mit Stammdaten bei der MTS-K notwendig
  • wenn sich die Stammdaten ändern, muss die Änderung der MTS-K umgehend mitgeteilt werden
  • Stammdaten zum Beispiel:
    • Name
    • Anschrift im Inland
    • Name mindestens einer Kontaktperson
    • Telefonnummer
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 9499-525
Telefax: +49 228 9499-400

Webseite: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
E-Mail: mts-kraftstoffe@bundeskartellamt.bund.de